12.03.2026

Probezeit im Arbeitsvertrag: Was die Klausel wirklich bedeutet

Wie lang eine Probezeit sein darf, wann sie verkürzt oder verlängert wirkt und welche Kündigungsfrist in dieser Phase gilt.

Viele Arbeitsverträge enthalten eine Probezeitklausel in einem einzigen Absatz — und genau dort beginnen Missverständnisse. Die gesetzliche Höchstdauer, tarifliche Abweichungen und die verkürzte Kündigungsfrist greifen ineinander.

Was üblicherweise vereinbart wird

In vielen Branchen beträgt die Probezeit sechs Monate. Kürzere Zeiträume sind möglich; längere nur in engen Ausnahmen. Entscheidend ist der Vertragstext: Steht dort „die ersten sechs Monate gelten als Probezeit“, beginnt die Frist mit dem vereinbarten Arbeitsbeginn — nicht mit dem ersten Arbeitstag nach einer Verschiebung, sofern nichts anderes geregelt ist.

Kündigung während der Probezeit

In der Probezeit gilt häufig eine verkürzte Frist von zwei Wochen, sofern vertraglich nichts Abweichendes steht. Form und Zugang bleiben trotzdem wichtig: Eine mündliche Kündigung reicht in der Regel nicht. Wer ein Schreiben erhält, sollte Datum, Uhrzeit und Übermittlungsweg notieren.

Verlängerung — ein häufiger Streitpunkt

Eine „Verlängerung der Probezeit“, weil Ziele nicht erreicht wurden, ist oft unwirksam, wenn die gesetzliche Höchstdauer bereits ausgeschöpft ist. Manche Arbeitgeber versuchen, mit befristeten Anschlussverträgen dasselbe Ziel zu erreichen. Ob das greift, hängt vom Einzelfall ab — und gehört in ein strukturiertes Beratungsgespräch mit den Originalunterlagen.

Praktischer Hinweis

Legen Sie vor dem ersten Arbeitstag den Kalender neben den Vertrag: Probezeitende, mögliche Kündigungsfristen und geplante Feedbackgespräche. Wer die Daten kennt, reagiert ruhiger, wenn plötzlich ein Schreiben der Personalabteilung eintrifft.

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